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Benützung von öffentlichem Grund (Terminusplatz)

Die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Terminus Platzes zu privaten Zwecken bedarf nach Artikel 12 des Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Spiez vom 3. März 2013 einer Bewilligung der Abteilung Sicherheit.

Das Gesuch muss spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung bei der Abteilung Sicherheit, Polizeiinspektorat eingereicht werden.

Polizeiinspektorat

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