Kontrast

Planungsprojekte

Der Fachbereich Planung/Umwelt unterstützt Bauwillige bei ihren Vorhaben und achtet auf den Einhalt der geltenden Vorschriften zur Raumplanung. In einem ersten Schritt wird abgeklärt, ob die erforderlichen Planänderungen nicht der Planbeständigkeit widersprechen. Wo dies zutrifft, werden die Anliegen entgegengenommen, so dass sie bei der nächsten Teil- bzw. Ortsplanungsrevision berücksichtigt werden können. Für gewisse Anliegen kann jedoch vorgängig das geeignete Planverfahren eingeleitet werden.

Bei Änderungen einer bestehenden Zone mit Planungspflicht (ZPP) sowie Überbauungsordnung werden in der Regel qualitätssichernde Verfahren (Studienauftrag, Wettbewerb, etc.) durchgeführt. Nebst Architektinnen sind auch Landschaftsplaner und oft auch Verkehrsfachleute daran beteiligt. Unabhängige Fachexperten beurteilen die ausgearbeiteten Projektvorschläge.

Stehen wesentliche Änderungen an einer ZPP an, so ist ein ordentliches, schrittweises Verfahren (Mitwirkung, Vorprüfung, öffentliche Auflage, Genehmigung) bis und mit Urnenabstimmung zu durchlaufen.

Die Regelungen in einer ZPP werden im Rahmen einer Überbauungsordnung (UeO) präzisiert und verankert. Während es für Änderungen am Zonenplan und an ZPPs eine Urnenabstimmung braucht, liegt die Verabschiedung und Genehmigung der Überbauungsordnung in der Kompetenz des Gemeinderats. Eine Mitwirkung ist auf dieser Stufe nicht erneut vorgesehen. Stehen kleinere Änderungen der baurechtlichen Grundordnung an, so können diese im geringfügig-gemischten Verfahren durchgeführt werden. Letzteres erfordert ebenfalls nur die Genehmigung durch den Gemeinderat.

Bei allen Planungsanliegen sorgt der Fachbereich Planung/Umwelt für eine angemessene Abwägung der wesentlichen planerischen Themen. Das Ziel ist es, Spiez als Wohn-, Arbeits-, Erlebnis-, Erholungs- und Bildungsort zu stärken und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern.

Bei Fragen oder für weitere Auskünfte zu den Planungsprojekten melden Sie sich bei der Abteilung Bau.

+41(0)33 655 33 22 oderbau@spiez.ch
Abteilung Hochbau/Planung/Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez

Umgestaltung Oberlandstrasse

Information

Oberlandstrasse

Bereits im Jahr 2010 führte der Kanton Bern, vertreten durch den Oberingenieurkreis I, als Strasseneigentümer einen Studienauftrag zur Umgestaltung Oberlandstrasse in Spiez durch. Das Siegerprojekt mit dem Titel «let’s swing» zeichnet sich durch eine neue, geschwungene Linienführung der Oberlandstrasse aus. Auf Grund von unerledigten Einsprachen wurde das Projekt auf Anregung der Gemeinde Spiez zusammen mit dem Kanton überarbeitet. Nach der Konsensfindung mit den Einsprechenden konnte das Umgestaltungsvorhaben durch den zuständigen Oberingenieurkreis I weiter vorangetrieben und der Strassenplan erneut öffentlich aufgelegt werden. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat nun den Strassenplan gemäss Artikel 32 des Strassengesetzes am 11. Februar 2022 erlassen. Dieser ist mittlerweile rechtskräftig.

Mit der Umgestaltung soll voraussichtlich ab dem Jahr 2023 gestartet werden.

Alle öffentlichen Unterlagen zur Umgestaltung finden Sie folgend:

Überbauungsordnung «Biomasseverwertung Schluckhals» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung inkl. Rodung und Waldfeststellung

Stand Planungsprojekt: Mitwirkung

Biomassezentrum

Das Biomassezentrum im Schluckhals ist heute einer eigens dafür geschaffenen Gewerbezone für Biomasseverwertung (ZBV) zugewiesen. Im Biomassezentrum werden Grüngut sowie Alt- und Restholz vergärt und kompostiert bzw. verbrannt. Die aus diesen Prozessen gewonnene Energie wird hauptsächlich zu Dampf und Strom verarbeitet und für Prozesse der Nitrochemie Wimmis sowie des Labors Spiez verwendet. Die Abwärme wird als Fernwärme dem Labor Spiez zur Verfügung gestellt und in den Fernwärmeverbund der Gemeinde Spiez (2 MW Anschlussleistung) eingespiesen. So kann die Biomasse zu einem sehr hohen Anteil energetisch ausgebeutet werden und ein wesentlicher Teil des Wärmebedarfs des Fernwärmeverbunds gedeckt werden. Die Restprodukte der Vergärung werden in einem mehrmonatigen Prozess zu Kompost verarbeitet.

Das Biomassezentrum kommt heute, was die Platzverhältnisse anbelangt, an seine Grenzen. Fehlende Flächen zur Annahme und Sortierung des angelieferten Grünguts sowie auch zur Lagerung der Kompostprodukte nach der Vergärung führen zu Produkten mit suboptimaler Qualität. Weiter haben die Energie- und Fernwärmebezüger einen Mehrbedarf angekündigt. Die Nitrochemie Wimmis möchte mehr Prozessdampf oder Strom, um noch stärker auf den Einsatz von Heizöl verzichten zu können. Zusätzlich möchte die BAC AG, als Betreiberin des Fernwärmeverbunds Spiez, mittelfristig auch mehr Fernwärme beziehen (4 MW, also eine Verdoppelung). Seit zwei Jahren besteht zwischen der BAG AG und der Gemeinde ein enger Austausch zur Realisierung dieses Anliegens. Diese Umstände veranlassen die Oberland Energie AG (OEAG), Betreiberin des Biomassezentrums dazu, eine Erweiterung der Arealfläche und einen Ausbau der Heizzentrale (Alt- und Restholzheizung) vorzunehmen.

Der Gemeinderat Spiez hat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2023 das Geschäft zur öffentlichen Mitwirkungsauflage verabschiedet.

Die Unterlagen liegen vom 9. November 2023 bis und mit 11. Dezember 2023 in der Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez zur Einsichtnahme auf.

Die Geschäftsunterlagen können während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Spiez eingesehen werden. Zudem sind diese auf www.spiez.ch in der Rubrik «Aktuelles» aufgeschaltet.

Für das Planungsprojekt werden am Freitag, 24. November 2023 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunden im Gemeinderatssaal angeboten, an welchen die Planungsbehörde für Fragen zur Verfügung steht. Anmeldungen bis Mittwoch, 22. November 2023, 17.00 Uhr an bau@spiez.ch / 033 655 33 22.

Das Mitwirkungsverfahren erfolgt in Anwendung von Art. 58 Abs. 3 Bst. b des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, unter Hinweis darauf, dass innert der Auflagefrist Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden können. Allfällige Eingaben sind schriftlich an die Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt, Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez zu richten (Einsprachen können erst bei der öffentlichen Planauflage und nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens eingereicht werden).

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Überbauungsordnung finden Sie hier:

Überbauungsplan vom Oktober 2023
Überbauungsvorschriften vom Oktober 2023
Erläuterungsbericht vom Oktober 2023
Entwässerungskonzept vom Juli 2023
 Änderung Zonenplan 1 vom Oktober 2023
Änderung Zonenplan 2 vom Oktober 2023
Änderung Baureglement vom Oktober 2023
 Publikation Mitwirkung


Biomassezentrum Schluckhals / Geringfügige Zonenplanänderung

Stand Planungsprojekt: Genehmigung

Biomassezentrum

Das Biomassezentrum wird von der Oberland Energie AG, bestehend aus der AVAG und der BKW AEK Contracting AG, geführt und liegt unmittelbar an der südlichen Grenze der Gemeinde Spiez zur Gemeinde Wimmis. Seit der Realisierung des Biomassezentrums im Jahr 2012 wird umweltfreundliches Biogas in den Fernwärmeverbund Spiez eingespiesen. Bei der vorliegenden Planung geht es um eine geringfügige Zonenplanänderung. Die bestehende Gewerbezone soll um rund 340 m2 erweitert werden, denn die heutigen räumlichen Verhältnisse behindern einen effizienten Betrieb und verursachen unnötige Geruchsemissionen, dem Austritt klimaschädlicher Gase und Problemen mit der Kompostqualität. Aufgrund der Zonenplanänderung grenzt die Bauzone neu an den Wald. Deshalb wird im Zonenplan eine neue verbindliche Waldgrenze nach Art. 10 Abs. 2 Waldgesetz (WaG) festgelegt.

Der Gemeinderat hat das Geschäft am 11. Dezember 2020 zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.

Im Genehmigungsverfahren teilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit, dass die einzuzonende Fläche rechtlich als Waldareal gilt. Entsprechend musste in der Folge ein Rodungs- und Aufforstungsgesuch ausgearbeitet und die neue Waldfeststellung im Zonenplan festgehalten werden. Die bereinigten Unterlagen zur Zonenplanänderung wurden zusammen mit dem Rodungs- und Aufforstungsgesuch vom 3. August 2023 bis zum 4. September 2023 erneut öffentlich aufgelegt und anschliessend an das Amt für Gemeinden und Raumordnung versendet.

Der Gemeinderat hat das Geschäft am 27. November 2023 erneut zur Genehmigung inkl. Rodung und Kompensation zuhanden des Amtes für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.

Unterlagen

1. Zonenplanänderung vom Juli 2023
2. Erläuterungsbericht vom Juli 2023
3. Rodungsgesuch vom Oktober 2022
4. Übersichtsplan vom September 2022
5. Detailplan 1 vom September 2022
6. Detailplan 2 vom September 2022
7. Publikation

Anpassung Baureglement an BMBV (Begriffe und Messweisen im Bauwesen)

Stand Planungsprojekt: Vorprüfung

BMBV

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2008 den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beschlossen. Ziel der IVHB resp. der BMBV ist es, die Baubegriffe und Messweisen in den Kantonen und Gemeinden zu vereinheitlichen. Damit sollen der Planungs- und Baumarkt vereinfacht und die Planungsaufwände reduziert werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Spiez hat beschlossen, die aufgrund der übergeordneten Rechtsetzung erforderlichen Anpassungen insbesondere betreffend die Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) ohne materi-elle Änderungen vorzunehmen. Entsprechend wird für das Baureglement keine neue Planbeständigkeit ausgelöst und künftige Anpassungen bleiben möglich.

Die Anpassung an die die BMBV durchläuft ein ordentliches Planerlassverfahren bis und mit Urnenabstimmung.

Der Gemeinderat verabschiedete am 1. November 2021 das Dossier zu Handen des AGR.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Umzonung finden Sie folgend:

- 1. Baureglement
- 2. Erläuterungsbericht vom 8. Oktober 2021
- 3. Mitwirkungsbericht vom 8. Oktober 2021

Festlegung Gewässerräume in der baurechtlichen Grundordnung

Stand Planungsprojekt: Mitwirkung

Gewässerräume

Natürliche und naturnahe Gewässer gestalten Landschaften und sind wichtige Lebensräume und Ausbreitungskorridore für Pflanzen und Tiere. Sie sind nicht selten artenreiche Biotope, geprägt von dynamischen Prozessen, welche nicht nur im Flussbett und an den Ufern, sondern im ganzen Gewässerraum stattfinden. Sie tragen zur Grundwasserneubildung bei und können Hochwassersituationen entschärfen. Viele Gewässer in der Schweiz sind verbaut und können diese Funktionen nicht mehr vollständig erfüllen.

Am 1. Januar 2011 ist das neue Gewässerschutzgesetz (GSchG, SR 814.20) des Bundes in Kraft getreten. Die neue Gewässerschutzgesetzgebung bezweckt nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu verhindern und die Natürlichkeit der Gewässer zu erhöhen. Neben den Vorgaben zum Gewässerraum wurden mit der neuen Gewässerschutzgesetzgebung auch weitere Bestimmungen erlassen, die nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer verhindern und beheben sollen. So ist grundsätzlich der natürliche Verlauf von Gewässern möglichst beizubehalten oder wiederherzustellen. Verbauung und Korrektion sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gewässer und Gewässerraum sind so zu gestalten, dass sie einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen können, die Wechselwirkungen zwischen ober- und unterirdischem Gewässer weitgehend erhalten bleiben sowie eine standortgerechte Ufervegetation gedeihen kann.

Die Gemeinden hatten gestützt auf die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes bis Ende 2018 Zeit den Gewässerraum zu ermitteln und festzulegen.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Warum brauchen die Gewässer Raum? (admin.ch)
Sicherung des Gewässerraums (admin.ch)
Gewässerraum (be.ch)

Der Gemeinderat hat das Geschäft am 9. September 2022 zur Mitwirkung verabschiedet.

Die Planungsbehörde führt am Mittwoch, 19. Oktober 2022, 19.00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung im Podium (Sonnenfelsstrasse 1) auf Voranmeldung durch.
Anmeldefrist: 13. Oktober 2022, Anmeldung an bspzch /033 655 33 22

Alle öffentlichen Unterlagen zur Gewässerraumbestimmung finden Sie folgend:

- 1. Zonenplan 3, «Ausschnitte 1» vom 12. Juli 2022
- 2. Zonenplan 3, «Ausschnitte 2» vom 12. Juli 2022
- 3. Zonenplan 3, «Ausschnitte 3» vom 12. Juli 2022
- 4. Zonenplan 3, «Ausschnitte 4» vom 12. Juli 2022
- 5. Änderung Baureglement vom 12. Juli 2022
- 6. Erläuterungsbericht vom 12. Juli 2022
- 7. Beilage B1: Beurteilung dicht überbaute Gebiete nach Art. 41b Abs. 3 GschV am Thunersee,
      vom 1. November 2021, inkl. Planbeilagen

- 8. Publikation
- 9. Faktenblatt

Änderung der Uferschutzplanung Nr. 10 "Heimstätte Gwatt - Unteres Kandergrien" 

Stand Planungsprojekt: An Gemeindeurnenabstimmung abgelehnt

USP 10

Die Parzelle 7130 im Unteren Kandergrien von Einigen wurde bereits 1996 im Hinblick auf den Bau von Einfamilienhäusern eingezont. Mit der Änderung der ZPP «Unteres Kandergrien» soll neu unter Einbezug des benachbarten Trockenplatzes eine dichtere, qualitativ hochstehende Wohnüberbauung ermöglicht werden. Der breite Grünstreifen entlang des Bachlaufs am Hangfuss verbindet das Kanderdelta mit dem Gwattlischenmoos und dient so als Wanderkorridor für zahlreiche Tierarten. Das Überbauungskonzept wurde im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens entwickelt und sieht eine hufeisenförmig um den Trockenplatz angeordnete Überbauung mit zwei zweistöckigen Längsbauten und zwei vierstöckigen Eckbauten vor.

Der Gemeinderat hat das Geschäft am 15. November 2021 zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Im Rahmen der Auflage gingen sechs Einsprachen ein, davon eine Einsprache mit 10 Mitunterzeichnenden.

Das Planungsdossier der Änderung der Uferschutzplanung Nr. 10, ZPP «Heimstätte Gwatt – Unteres Kandergrien» wird zuerst durch den Gemeinderat, anschliessend durch den Grossen Gemeinderat am 20. Juni 2022 und voraussichtlich dem Stimmvolk am 25. September 2022 zum Beschluss vorgelegt.

Im Genehmigungsverfahren durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wird über die unerledigten Einsprachen befunden.

Alle öffentlichen Unterlagen zum Uferschutzplan Nr. 10 mit den Änderungen zur ZPP «Unteres Kandergrien» finden Sie folgend:

- 1. Uferschutzplan vom 15. November 2021
- 2. Uferschutzvorschriften vom 15. November 2021
- 3. Erläuterungsbericht vom 15. November 2021
- 3.1 Anhang 1 Schlussbericht
- 3.2 Anhang 2 Schlusspräsentation
- 3.3 Anhang 3 Situation Erschliessung
- 4. Vorprüfungsbericht AGR vom 25. Februar 2021
- 5. Publikation

Weitere Unterlagen:

- 6. Mitwirkungsbericht vom 26. Juni 2020
- 7. Faktenblatt
- 8. Präsentation GGR vom 25. April 2022

Fragen - Antworten

Die Vorlage des Planungsgeschäfts «Änderung der Uferschutzplanung Nr. 10 Heimstätte Gwatt - Unteres Kandergrien» wurde an der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 vom Stimmvolk klar abgelehnt.

Protokoll Gemeindeabstimmung vom 25. September 2022

Überbauungsordnung Ahorni

Stand Planungsprojekt: Genehmigung

Ahorni3
Ahorni1
Ahorni2

Die Zone mit Planungspflicht Nr. 9 (ZPP) «Ahorni» liegt in Spiezwiler in südwestlicher Hanglage mit Sicht in das Kander- und Simmental. Auf dem Grundstück ist die Realisierung einer Wohnüberbauung vorgesehen. Bedingt durch die starke Hanglage sowie die Lage am Sied-lungsrand ist die Baugestaltung an diesem Ort anspruchsvoll. Im Rahmen eines qualifizierten Verfahrens (Studienauftrag) wurde deshalb 2017/2018 mit drei Architekturbüros nach einem geeigneten Bebauungs- und Gestaltungskonzept gesucht. Als Siegerprojekt wurde vom Beurteilungsgremium einstimmig der Vorschlag der Rykart Architekten AG gewählt. Basierend auf dem Siegerprojekt wurden die Bestimmungen der ZPP Nr. 9 angepasst. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Änderung am 29. April 2021 genehmigt.

Bevor in einer ZPP gebaut werden kann, braucht es eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO). Diese präzisiert und verankert die Bestimmungen der Zone mit Planungsplicht (ZPP). Im Falle der ZPP Nr. 9 «Ahorni» wurde ergänzend zu den Vorschriften der UeO das ausgearbeitete Vorprojekt (Stand November 2020) als Anhang der Überbauungsvorschriften verbindlich verankert.
Der Gemeinderat hat das Geschäft am 4. April 2022 zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Genehmigung der Überbauungsordnung zur ZPP Nr. 9 «Ahorni» stellte das Amt für Gemeinden und Raumordnung fest, dass die vom Gemeinderat am 3. April 2023 beschlossene Vorlage nicht in allen Punkten genehmigungsfähig ist. Art. 10 Abs. 2 sowie Art. 20 der Überbauungsvorschriften mussten angepasst werden. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2023 beschlossen, die geringfügige Änderung im Verfahren nach Art. 122 Abs. 1 bis 3 Bauverordnung vorzunehmen. Die Änderung wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Genehmigungsverfahren verlangt. Da die Grundeigentümer mit ihrer Unterschrift der geringfügigen Änderung zustimmten, konnte auf eine öffentliche Auflage verzichtet werden. Der Beschluss des Gemeinderates ist jedoch gemäss Art. 122 Abs. 8 Bauverordnung öffentlich bekannt zu machen.

Der Beschluss des Gemeinderates wurde mit Publikation vom 16. und 23. November 2023 öffentlich bekannt gemacht.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Überbauungsordnung finden Sie hier:

- 1. Erläuterungsbericht vom September 2023
- 2. Überbauungsplan vom April 2023
- 3. Überbauungsvorschriften vom September 2023
- 4. Zonenplanänderung vom April 2023
- 6. Publikation

Weitere Unterlagen:
- Schlussbericht vom 19. März 2018
Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 29. Oktober 2021

Überbauungsordnung Gumperstal

Stand Planungsprojekt: Vorprüfung

Gumperstal 1
Gumprstal2

Die ZPP Nr. 12 «Gumperstal» liegt in ruhiger Hanglage am historischen Gumperstalweg im Gemeindegebiet Hondrich. Das Areal befindet sich am Siedlungsrand und ist zweiseitig von der Landwirtschaftszone umgeben. Um ortsbaulich verträgliches Bebauungskonzept mit einer geeigneten Erschliessung zu entwickeln, wurde ein Workshopverfahren durchgeführt. Das daraus hervorgegangene Richtprojekt sieht eine zweireihige Bebauung mit jeweils zwei Vollgeschossen und Flachdach vor. Der Vorschlag geht sorgfältig mit der von weit her einsehbarer Lage und dem baulichen Umfeld um. Die beiden Gebäudezeilen sind abgeknickt und nehmen so die für das Gebiet Hondrich typische Orientierung der Bauten entlang der Höhenlinien auf. Die Gebäude bieten Platz für 26 bis 30 Wohnungen.

Das Bauen in einer ZPP setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO) voraus, die mit der vorliegenden Planung erarbeitet wird. Grundsätzlich wird das Richtprojekt in der UeO festgelegt, mittels Vorschriften umschrieben und als Anhang der Überbauungsvorschriften verbindlich verankert.

Aufgrund der Anpassungen bezüglich BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen) erfolgt eine geringfügig-gemischte Änderung der ZPP Nr. 12. Der Gemeinderat hat das Geschäft am 4. März 2022 zur Vorprüfung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Überbauungsordnung finden Sie folgend.
- 1. Erläuterungsbericht vom März 2022
- 2. Überbauungsplan vom März 2022
- 3. Überbauungsvorschriften vom März 2022
- 4. Änderung Baureglement vom März 2022
- 5. Mitwirkungsbericht vom 28. Januar 2022
- 6. Schlussbericht mit Richtprojekt vom Mai 2019
- 7. Erschliessungsvarianten vom Januar 2022
- 8. Präsentation zur Mitwirkungsveranstaltung vom 8. September 2020

Überbauungsordnung "Spiezstrasse-Gwattstutz"

Stand Planungsprojekt: Genehmigung

Spiezstrasse1
Spiezstrasse2

Das Areal der Überbauungsordnung «Spiezstrasse – Gwattstutz» liegt im Gwatt ganz im Westen der Einwohnergemeinde Spiez.

Die Arealentwicklung betrifft die bisherige Überbauungsordnung UeO J, welche Teil der ZPP Nr. 17 ist. Bei der Planung einer Wohnüberbauung zeigte sich, dass die geltenden Bestimmungen der UeO J nicht mehr zweckmässig sind. Deshalb wurde 2018/2019 im Rahmen eines Gutachterverfahrens unter Einbezug von Fachleuten ein zeitgemässes Überbauungs- und Gestaltungskonzept erarbeitet. Die ZPP Nr. 17 setzt den Rahmen der Arealentwicklung bzw. der Überbauungsordnung «Spiezstrasse – Gwattstutz». Sie durchlief zusammen mit der neuen Mischzone Kern Gwattstutz ein ordentliches Planerlassverfahren und trat am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Damit das Richtprojekt realisiert werden kann, braucht es eine Änderung der rechtskräftigen Überbauungsordnung (UeO). Mit der UeO «Spiezstrasse – Gwattstutz» werden die Inhalte des Richtprojekts betreffend Nutzung, Bebauung, Gestaltung, Aussenraum und Erschliessung präzisiert und verankert.

Der Gemeinderat hat das Geschäft an seiner Sitzung vom 27. Juni 2022 zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verabschiedet. Mit Verfügung vom 16. Januar 2023 wurde die Überbauungsordnung durch das AGR genehmigt. Die UeO «Spiezstrasse-Gwattstutz» tritt gemäss Publikation vom 23. Februar 2023 per 24. Februar 2023 in Kraft.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Überbauungsordnung finden Sie hier:
- 1. Überbauungsplan vom 27. Juni 2022
- 2. Überbauungsvorschriften vom 27. Juni 2022
- 3. Erläuterungsbericht vom 27. Juni 2022
- 4. Verfügung Genehmigung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 16.. Januar 2023
- 5. Publikation Inkraftsetzung


Zonenplanänderung "Gewässer/Leitungen" Spiezmoos

Stand Planungsprojekt: Genehmigung

Spiezmoos

Die Gemeinde Spiez ist zurzeit dabei, in einer separaten Planung die Gewässerräume auszuscheiden. Im Rahmen dieser Ausscheidung wurden auch die Verläufe der Gewässer im Gebiet Spiezmoos verifiziert. Dabei wurde festgestellt, dass es sich bei verschiedenen im Zonenplan als Hinweis dargestellten eingedolte Gewässern nicht um Gewässer, sondern um technische Leitungen handelt. Da auf mehreren Grundstücken im Spiezmoos Bauabsichten bestehen, soll der Zonenplan an die Realität angepasst werden. Die vorliegende Planung umfasst eine geringfügige Änderung der Zonenpläne 1 und 2 im Gebiet Spiezmoos, welche die Aufnahmen und Abklärungen zu den eingetragenen Gewässern entsprechend umsetzt. Der Gemeinderat hat am 4. April 2022 beschlossen, die vorliegende Zonenplanänderung der Zonenpläne 1 und 2 im geringfügigen Verfahren gemäss Art. 122 Abs. 7 BauV vorzunehmen.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Zonenplanänderung finden Sie folgend:
- 1. Zonenplanänderung 1
- 2. Zonenplanänderung 2
- 3. Kurzbericht vom April 2022
- 4. Publikation

Arealentwicklung Gygerrain Faulensee / Umzonung Wohnzone 2 Strukturerhaltung in Zone mit Planungspflicht Nr. 18 (ZPP)

Gygerrain

Stand Planungsprojekt: Vorprüfung

Die beiden Parzellen 2110 und 3128 bilden den Planungsperimeter «Gygerrain», welcher unmittelbar am Siedlungs- und Waldrand von Faulensee und oberhalb der Faulenseer-Bucht liegt. Das Gebiet rund um den «Gygerrain» ist heute von einer kleinteiligen Siedlungsstruktur mit einer Vielzahl an Chaletbauten, der Hanglage hin zum Thunersee und der Sicht auf die Berner Alpen geprägt.

Im Zonenplan soll die bestehende Wohnzone 2 Strukturerhaltung (W2S) im Bereich der Par-zellen 2110 und 3128 durch eine neue Zone mit Planungspflicht (ZPP Nr. 18 «Gygerrain») abgelöst werden. Die ZPP Nr. 18 wird in drei Sektoren (I, II und III) unterteilt. Das Richtprojekt vom 31. August 2021, rev. 21. Mai 2022 aus dem qualitätssichernden Verfahren (Workshopverfahren) ist massgebend.

Die Projektträgerschaft (Helmle AG) plant die Realisierung einer Wohnüberbauung mit unterirdischer Einstellhalle. Auf der Restfläche am Rand der bestehenden Bauzone von Faulensee sollen zwei Chalets und das achtgeschossige «Waldhaus» entstehen. Insgesamt sind rund 20 Familien- und Kleinwohnungen geplant. Die drei neuen Gebäude am Waldrand fügen sich rücksichtsvoll in die Umgebung ein. Dank der klug verdichteten Bebauung wird der Steilhang grösstenteils wieder grün. Er wird mit hochstämmigen Obstbäumen und Feldgehölzen be-pflanzt, wie dies für die Region typisch war. Heute ist das Gelände eine grüne Brache, die zunehmend von Neophyten überwachsen wird.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gygerrain-faulensee.ch/

Die Mitwirkung fand vom 21. August bis am 20. September 2023 statt. Während der Frist sind 23 Mitwirkungseingaben eingegangen. Mehrere Eingaben sind inhaltlich identisch und einige wurden kollektiv unterschrieben.

Die Eingaben lassen sich nachfolgenden Themenschwerpunkten zuordnen:

  • Zonierung, Ortsbild und Gebäudehöhe
  • Marktnachfrage, Zweitwohnungen und Nutzersegment
  • Umweltthemen
  • Verkehr, Parkierung und Erschliessung

Die Übersicht aller Eingaben sowie die Stellungnahme der Gemeinde kann dem Mitwirkungsbericht entnommen werden.

Der Gemeinderat hat das Dossier am 8. März 2024 zur Vorprüfung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung verabschiedet.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Arealentwicklung finden Sie hier:

- 1. Änderung Zonenplan 1 vom 8. März 2024
- 2. Änderung Baureglement vom 8. März 2024
- 3. Anhang A3 Richtprojekt zum Baureglement
- 4. Erläuterungsbericht vom 8. März 2024
- 5. Anhänge 1-5 zum Erläuterungsbericht
- 6. Mitwirkungsbericht vom 8. März 2024

Weiter Unterlagen:

- Präsentation Informationsanlass vom 30 August 2023
- Beitrag SpiezInfo April 2024


ZöN Nr. 18 / Schulerweiterung Spiezmoos: Anpassungen am Baureglement und Zonenplan II

Stand Planungsprojekt: Mitwirkung

Bild Spiezmoos

Die Schule Spiezmoos braucht wegen der wachsenden Kinderzahl, der steigenden Nachfrage nach der Tagesschule und veränderten Unterrichtsformen dringend mehr Schulraum. Das Schulhaus mit Baujahr 1924 steht unter Denkmalschutz und kann deshalb nicht einfach durch einen Neubau ersetzt werden.

Konzept als Basis für ein Werkstattverfahren
2022 liess die Gemeinde ein Konzept erarbeiten, wie die Erweiterung der Schulanlage im Grundsatz geschehen soll. Das Konzept sieht auf der anderen Seite der Asylstrasse im Bereich der heutigen «Kindergarten- und Spielgruppenbaracken» einen dreigeschossigen Neubau mit einem grosszügigen Aussenraum und beim alten Schulhaus einen einstöckigen, teilweise im Hang versteckten Ergänzungsbau vor. Die Asylstrasse soll als Begegnungszone (Tempo 20 mit Vortritt für den Fussverkehr) in die Aussenraumgestaltung der Schule integriert werden. Da die Asylstrasse wenig Verkehr aufweist und Tempo 30 gut eingehalten wird, sind die Voraussetzung dafür gut. Eine Um- oder Tieflegung der Strasse wurde geprüft, aber als unverhältnismässig grosser und teurer Eingriff verworfen. Auf der Basis dieser Eckwerte entwickeln derzeit fünf Projektteams in einem Werkstattverfahren konkrete Projekte. Dabei wird auch die Geschosszahl nochmals überprüft. Das Siegerprojekt wird im Frühling 2024 ausgewählt.

Notwendige Änderungen Baureglement und Zonenplan II «Landschaft»
Damit die Schule Spiezmoos erweitert werden kann, braucht es zwingend Anpassungen am Baureglement und am Zonenplan II «Landschaft»:

  •  Im Baureglement werden im Artikel 221 zu den Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) die allgemeinen Bestimmungen zur Durchführung von wettbewerbsähnlichen Verfahren präzisiert. Die Bestimmungen zur ZöN 18 Schulanlage Spiezmoos werden so angepasst, dass im Bereich der heutigen Baracken ein Bau mit höchstens drei Geschossen sowie einer maximalen Höhe von 10.5 m und hinter dem Schulhaus ein eingeschossiger Ergänzungsbau möglich werden. Ausserdem werden die Anforderungen an die Gestaltung des Aussenraums und der Asylstrasse präzisiert.
  •  Im Zonenplan II «Landschaft» sollen statt der Baureihe entlang der Asylstrasse neu drei Einzelbäume auf dem Pausenplatz geschützt werden.


Mitwirkungsverfahren 8. Januar – 16. Februar 2024
Alle interessierten Personen und Organisationen können sich vom 8. Januar bis und mit 16. Februar 2023 zum Vorhaben äussern.

Am Mittwoch, 24. Januar 2024, 19.00 Uhr findet eine öffentliche Informationsveranstaltung im Podium (Sonnenfelsstrasse 1, 3700 Spiez) statt. Eine Anmeldung bis 18. Januar 2024 an bau@spiez.ch oder Tel. 033 655 33 22 ist erwünscht.

Alle öffentlichen Unterlagen zu dieser Arealentwicklung finden Sie ab dem 8. Januar 2024 hier:

  1. ZöN Nr. 18 «Spiezmoos» Änderung Baureglement Art. 221
  2. ZöN Nr. 18 Änderung Zonenplan II (Landschaft)
  3. Erläuterungsbericht ZöN Nr. 18 «Spiezmoos» Änderung Baureglement Und Zonenplan II

Weitere Unterlagen

    4. Schlussbericht Workshopverfahren Schulhaus Spiezmoos vom 28. Februar 2023
    5. Faktenblatt
    6. Beitrag SpiezInfo 1/2024
    7. Publikation Mitwirkung


Hier geht es zum Fragebogen betreffend Schulerweiterung Spiezmoos

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