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Erleichterte Einbürgerung

Als ausländische Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Kind einer Schweizerin bzw. eines Schweizers können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link oder wenden Sie sich an die Abteilung Gemeindeschreiberei.

Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung
Gemeindeschreiberei