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Einbürgerung

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren erworben werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link oder wenden Sie sich an die Abteilung Gemeindeschreiberei.

Informationen des Kantons zu den Einbürgerungen
Gemeindeschreiberei

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