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Erbschein

Der Erbschein (auch Erbenschein, Erbbescheinigung oder Erbenbescheinigung genannt) gibt Auskunft darüber, wer erbberechtigt ist. Dieses Dokument ist normalerweise erforderlich, um über das Erbe zu verfügen, z. B. um Geld vom Konto der verstorbenen Person abheben zu können.

Wenn die Gemeinde Spiez das Testament der verstorbenen Person eröffnet hat, können Sie den Erbschein bei der Abteilung Sicherheit oder bei einem beliebigen Notariat beantragen. Ist kein Testament vorhanden oder wurde das Testament durch ein Notariat eröffnet, kann die Abteilung Sicherheit keinen Erbschein ausstellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich mit dem Notarias, welches das Testament eröffnet hat, in Verbindung zu setzen. Sie können aber auch ein beliebiges Notariat beauftragen.

Weitere Informationen zum Erbschein
Sicherheit
Siegelungs- und Erbschaftsdienst

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