Kontrast

Siegelungswesen

Bei jedem Todesfall muss von Amtes wegen ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Die Angehörigen haben sich nach Eintrag des Todes und nach Einholen der Bestattungsbewilligung bei der Abteilung Sicherheit zu melden.

Sicherheit
Siegelungs- und Erbschaftsdienst

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