Wenn Sie sich länger als 12 Monate in der Schweiz aufhalten (Einreisedatum gemäss gültiger Aufenthaltsbewilligung), müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis und Ihre Nummernschilder eintauschen. Wir empfehlen Ihnen das Umtauschgesuch vor Ablauf der 12 Monate einzureichen, damit Sie ohne Unterbruch fahrberechtigt sind.
Wenn Sie beruflich ein Fahrzeug der Kategorien B, B1, C, C1, D, D1 oder F fahren, ist der Transport vor Erhalt des Schweizer Führerausweises nicht gestattet.
Sie haben die Möglichkeit, das ausgefüllte Gesuch vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zusammen mit den verlangten bei einer der Geschäftsstellen des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes, bei einer Polizeiwache des Kantons Bern oder bei der Abteilung Sicherheit Spiez einzureichen. Die Abteilung Sicherheit prüft das Gesuch gegen eine Gebühr in der Höhe von CHF 5.00 und leitet dieses zur Bearbeitung an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt weiter.
Beachten Sie bitte, dass wir die Gesuche nur in ausgedruckter Form entgegennehmen können.
Bei Fragen empfehlen wir Ihnen, direkt mit dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kontakt aufzunehmen.