Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Lautsprecher, Sirenen, Signalgeräte, Musik

  • Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Sirenen und Signalgeräten im Freien, ausgenommen Alarmanlagen, ist bewilligungspflichtig.
  • Der Gebrauch von Lautsprecheranlagen im Freien zum Zweck der Werbung ist verboten. Die Abteilung Sicherheit kann für besondere Veranstaltungen (z.B. Messen, Sportanlässe, Ausstellungen, Volksfeste usw.) Ausnahmen bewilligen.
  • In Garten-, Trottoir- und Terrassenwirtschaften ist das Musizieren und Singen sowie die Verwendung von Geräten jeder Art nur bis 22.00 Uhr gestattet.


Gerne erteilt Ihnen die Abteilung Sicherheit weitere Auskünfte.

Büro für Veranstaltungen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen