Kontrast

Lautsprecher, Sirenen, Signalgeräte, Musik

  • Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Sirenen und Signalgeräten im Freien, ausgenommen Alarmanlagen, ist bewilligungspflichtig.
  • Der Gebrauch von Lautsprecheranlagen im Freien zum Zweck der Werbung ist verboten. Die Abteilung Sicherheit kann für besondere Veranstaltungen (z.B. Messen, Sportanlässe, Ausstellungen, Volksfeste usw.) Ausnahmen bewilligen.
  • In Garten-, Trottoir- und Terrassenwirtschaften ist das Musizieren und Singen sowie die Verwendung von Geräten jeder Art nur bis 22.00 Uhr gestattet.


Gerne erteilt Ihnen die Abteilung Sicherheit weitere Auskünfte.

Büro für Veranstaltungen

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