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Helilandungen

  • Aussenlandungen im dichtbesiedelten Wohngebiet sind nur zulässig, wenn die Abteilung Sicherheit aus Gründen der Verkehrssicherheit und Lärmbekämpfung dagegen keine Einwände erhebt.
  • Plauschfluglandungen in der Spiezer Bucht sind verboten. Ausgenommen sind Transport- und Rettungsflüge.
Sicherheit

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