Geschäfte, die der Grosse Gemeinderat unter Vorbehalt der fakultativen Gemeindeabstimmung beschliesst, werden den Stimmberechtigten zum Beschluss unterbreitet, wenn dies ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten (ca. 500 Stimmberechtigte) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses mit ihrer Unterschrift verlangt (siehe dazu Artikel 31 der Gemeindeordnung).