Seit dem 1. Januar 2015 muss neu jede Gemeinde im Kanton Bern mit aus dem Ausland zugezogenen Ausländerinnen und Ausländern sowie Ausländerinnen und Ausländer, die sich vor ihrem Zuzug aus einem andern Kanton noch nicht mehr als zwölf Monate in der Schweiz aufgehalten haben, ein Erstgespräch durchführen. Die zuständige Stelle der Gemeinde orientiert obengenannten Personen bei der persönlichen Anmeldung ausreichend über ihre Rechte und Pflichten sowie über die örtlichen Lebensbedingungen und die Angebote zur Förderung der Integration. Stellt die zuständige Stelle bei diesem Erstgespräch fest, dass bei der sich anmeldenden Person oder bei deren minderjährigen Kindern ein besonderer Informationsbedarf zu Fragen der Integration vorliegen könnte, meldet sie die betroffene Person mit Angabe der Gründe bei einer Ansprechstelle für die Integration an.
Ziel der Integration ist ein konstruktives und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung auf der Grundlage der schweizerischen Rechtsordnung. Die Ausländerinnen und Ausländer tragen zu ihrer Integration bei, indem sie sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten verpflichten, die Amtssprache oder eine der Amtssprachen des Verwaltungskreises, in dem sie ihren Wohnsitz haben, zu erlenen; sich bemühen, für ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln auf-zukommen; sich bemühen, die notwendige Bildung für die Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben zu erwerben; die öffentliche Sicherheit und Ordnung respektieren.