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Kultur

Aufgabe

Die Kulturkommission (KuKo) ist für alle lokalen, kulturellen Belange in der Gemeinde verantwortlich.

• Unterstützung für kulturelle Organisationen
• Künstler und kulturelles Schaffen fördern
• Kulturvermittlung

Sie ist verantwortlich für den massvollen und ausgewogenen Einsatz der Mittel.

Mitglieder

Die Mitglieder der Kulturkommission decken den kulturellen und künstlerischen Bereich des zugeteilten Ressorts ab. Als Vertretende einer Organisation oder als Kunstschaffende setzen sie sich für ihr Ressort ein. Sie kennen die Szene und die einheimischen Vertreter ihres Ressorts.

Ressorts
Bildende Kunst: Ausstellungen und angewandte Kunst (Kunsthandwerk)
Film: Film, Video, Foto, z.B. Video-Festival, Freilichtkino
Kleinkunst: Kabarett, Zauberer, Pantomime, z.B. Kultur Spiegel
Musik: Konzerte, z.B. Schlosskonzerte, Kammermusikkonzerte Hondrich, Orgelkonzerte
Theater, Literatur: Theateraufführungen, Lesungen, z.B. Schlossspiele, Tourneetheater
Kultur im Allgemeinen: Vernetzung, Volkskunst, Heimattheater, z.B. lokale Veranstalter, Vereine


Pflichten der Kommissionsmitglieder (Ressortvertreter)

Aufgaben
Kontaktaufnahme zu Veranstaltern bei Unklarheiten (im Auftrag der Kommission)

• Nach Möglichkeit Präsenz an Veranstaltungen
• Kurzinformation an Sitzungen
• Jahresrückblickrunde an der letzten Sitzung anstelle der Kurzinformation
• Ausstandspflicht bei Eigeninteresse

Fristen / Sitzungsdaten Kulturkommission
Eingegangene Gesuche werden an den viermal jährlich stattfindenden Sitzungen der Kulturkommission behandelt. Gesuche sind entsprechend fristgerecht einzureichen.

Einreichungstermine für EINZELGESUCHE

Einzelgesuche können Veranstaltende eingeben, wenn die Veranstaltung (Konzert, Vorführung, Ausstellung…) den Richtlinien für die finanzielle Unterstützung kultureller Aktivitäten entspricht. Solche Beitragsgesuche sind stets vorgängig und ausschliesslich mit dem unten verlinkten Antragsformular einzureichen und die folgenden Termine sind dabei verbindlich.

- bis 15. November für Projekte/Anlässe, die im ersten Quartal des Folgejahres stattfinden (01.01. - 31.03.)
- bis 15. Februar für Projekte/Anlässe, die im zweiten Quartal stattfinden (01.04. - 30.06.)
- bis 15. Mai für Projekte/Anlässe, die im dritten Quartal stattfinden (01.07. - 30.09.)
- bis 15. August für Projekte/Anlässe, die im vierten Quartal stattfinden (01.10. - 31.12.)

 Einreichungsformular EINZELGESUCHE

 Einreichungstermine für JAHRESGESUCHE

Jahresgesuche können Spiezer Vereine stellen, die über das ganze Kalenderjahr verteilt mehrere, diverse und regelmässige Aktivitäten haben (Chorproben, Konzerte, Aufführungen, Veranstaltungen…).

Solche Jahresgesuche müssen bis spätestens 15. August für das laufende Vereinsjahr mittels untenstehenden Formulars eingereicht werden (Auszahlung des Beitrages bis Ende Oktober).

 Einreichungsformular JAHRESBEITRAG

Gemeindeverwaltung Spiez

Abteilung Bildung, Kultur, Sport
Sonnenfelsstrasse 4
3700 Spiez
oder per E-Mail an bldngspzch

Für telefonische Auskünfte wenden Sie sich bitte an  033 655 33 68

Kulturförderung im Kanton Bern
Bildung, Kultur, Sport

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