Kontrast

Kultur

Aufgabe

Die Kulturkommission (KuKo) ist für alle lokalen, kulturellen Belange in der Gemeinde verantwortlich. Sie kann auf Gesuch hin:

  • kulturelle Organisationen unterstützen
  • Künstler und kulturelles Schaffen fördern
  • Kulturvermittlung

Sie ist verantwortlich für den massvollen und ausgewogenen Einsatz der Mittel.

Mitglieder

Die Mitglieder der Kulturkommission decken den kulturellen und künstlerischen Bereich des zugeteilten Ressorts ab. Als Vertreterin, bzw. Vertreter einer Organisation oder als kunstschaffende Person setzt sie/er sich für ihr/sein Ressort ein. Sie kennen die Szene und die einheimischen Vertreter ihres Ressorts.

Ressorts

Bildende Kunst: Ausstellungen und angewandte Kunst (Kunsthandwerk)
Film: Film, Video, Foto, z.B. Video-Festival, Freilichtkino
Kleinkunst: Kabarett, Zauberer, Pantomime, z.B. Kulturspiegel
Musik: Konzerte, z.B. Schlosskonzerte, Kammermusikkonzerte Hondrich, Orgelkonzerte
Theater, Literatur: Theateraufführungen, Lesungen, z.B. Schlossspiele, Tourneetheater
Kultur im Allgemeinen: Vernetzung, Volkskunst, Heimattheater, z.B. lokale Veranstalter, Vereine

Pflichten der Kommissionsmitglieder (Ressortvertreter)

Aufgaben

Kontaktaufnahme zu Veranstaltern bei Unklarheiten (im Auftrag der Kommission)

  • Nach Möglichkeit Präsenz an Veranstaltungen
  • Kurzinformation an Sitzungen
  • Jahresrückblickrunde an der letzten Sitzung anstelle der Kurzinformation
  • Ausstandspflicht bei Eigeninteresse

Fristen / Sitzungsdaten Kulturkommission

Eingegangene Gesuche werden an den ca. drei- bis viermal jährlich stattfindenden Sitzungen der Kulturkommission behandelt. Sitzungen finden in der Regel in folgenden Monaten statt: März, Mai, September und November.

Sitzungsdaten 2024

  • 6. März 2024
  • 5. Juni 2024
  • 28. August 2024
  • 4. Dezember 2024


Erforderliche Unterlagen:

  • Gesuchsschreiben
  • Programmbeschrieb
  • Angaben zu den Gesuchsstellenden
  • Detailliertes Budget und Finanzierungsplan
  • Nachweis weiterer öffentlicher Fördergelder


Die Unterlagen sind bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung bei folgender Adresse einzureichen:

Gemeindeverwaltung Spiez
Abteilung Bildung, Kultur, Sport
Sonnenfelsstrasse 4
3700 Spiez
oder per E-Mail an bldngspzch

Für telefonische Auskünfte wenden Sie sich bitte unter der Nummer 033 655 33 68

Kulturförderung im Kanton Bern
Bildung, Kultur, Sport

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